Unter dem Begriff Verkehrsrecht verbergen sich zahlreiche Fälle, die einen im Alltag treffen können.
Verkehrsunfall
- Verkehrshaftungsrecht und Verkehrszivilrecht
- Unfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen
Die Haftung aus einem Verkehrsunfall ergibt sich aus Verschuldenshaftung und aus der Gefährdungshaftung, §7 Abs. 1 StVG. Voraussetzung für einen Schadensanspruch ist beispielsweise ein Verschulden des Unfallgegners, siehe §823 BGB (Link zum Gesetz). Grundsätzlich muß bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen von der Haftung aus der Betriebsgefahr gemäß §7 Abs.1 StVG ausgegangen werden. Anders ist es, wenn mehr als einer der Beteiligten den Unfall verschuldet hat. Haben sich beispielsweise beide Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig verhalten, sieht der Gesetzgeber in §254 BGB, §9 (Link zum Gesetz) und §17 Abs.1 StVG eine Haftungsteilung vor. Der Haftungsanteil eines Verkehrsteilnehmers soll dem seines Fehlverhaltens entsprechen. - Unfall zwischen Kraftfahrzeug und Radfahrer
Halter von Kraftfahrzeugen können sich bei Unfällen im Straßenverkehr mit sogenannten schwachen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer) nur dann exkulpieren (von der Schuld befreien / rechtfertigen), wenn der Unfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Es bleibt jedoch noch die Möglichkeit, das Mitverschulden des schwachen Verkehrsteilnehmers zu berücksichtigen. - Unfall zwischen Kraftfahrzeug und Fußgänger
Halter von Kraftfahrzeugen können sich bei Unfällen im Straßenverkehr mit sogenannten schwachen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger) nur dann exkulpieren (von der Schuld befreien / rechtfertigen), wenn der Unfall auf höhrere Gewalt zurückzuführen ist. Es bleibt jedoch noch die Möglichkeit, das Mitverschulden des schwachen Verkehrsteilnehmers zu berücksichtigen.
- Unfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen
Schadenregulierung bei Verkehrsunfall
- Fahrzeugschaden, Schadensberechnung und Schadenregulierung
Bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls und des damit einhergehenden Fahrzeugsschadens gibt es einiges im Verkehrsrecht zu beachten; ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, die Reparaturkosten, die evtl. fiktive Abrechnung der Reparaturkosten, der Minderwert, die Schadenminderungspflicht, die Umsatzsteuer, der Fahrzeugausfallschaden, die evtl. Finanzierungskosten und die Nebenkosten; bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der Wiederbeschaffungswert und der Restwert, die Ersatzbeschaffung und die Umsatzsteuer, der Fahrzeugausfallschaden, die evtl. Finanzierungskosten und die Nebenkosten.
Körperverletzung und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall
- Personenschaden, Schadensberechnung und Schadenregulierung
- Ansprüche bei Körperverletzung
Bei einem Personenschaden kann es Ansprüche auf Schmerzensgeld, einen Haushaltsführungsschaden, einen Erwerbsschaden und evtl. vermehrte Bedürfnisse geben. - Ansprüche bei Tötung
Bei einem Personenschaden mit Todesfolge kann es Ansprüche auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall als Erbmasse für die Hinterbliebenen, die Bestattungskosten und einen Unterhaltsanspruch der Hinterbliebenen geben.
- Ansprüche bei Körperverletzung
Autokauf
- Verkehrsvertragsrecht; zum Beispiel Autokauf und Kraftfahrzeug-Leasing
- Kauf eines Neuwagens
Die Definition eines Neufahrzeugs, die Definition eines Mangels, Gültigkeit des Kaufvertrags, allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Probefahrten, Lieferung, Abnahme und Zahlung des Fahrzeugs, die Haftung für Sachmängel, die Nacherfüllung, Garantie und der finanzierte Neufahrzeugkauf.
- Kauf eines Gebrauchtwagens
Das private Direktgeschäft, An- und Verkäufe zwischen Unternehmern, das Vermittlungsgeschäft bzw. Agenturgeschäft, der Internethandel, Gültigkeit des Kaufvertrags, allgemeine Geschäftsbedingungen, die Haftung für Sachmängel, die Haftung für Rechtsmängel, der Beweis des Sachmangels, Verjährung und die arglistige Täuschung. - Gewährleistung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges
Die Beschaffenheitsvereinbarung, die vertraglich vorausgesetzte Verwendung, die gewöhnliche Verwendung, die übliche und zu erwartende Beschaffenheit, die Bedeutung von Werbung und öffentlichen Äußerungen, die Nacherfüllung und die Kosten der Nacherfüllung. - Begriff des Mangels beim Autokauf
Alter, Baujahr, Erstzulassung, Austauschmotor, Betriebserlaubnis, Fahrbereitschaft, Verkehrssicherheit, Vorführwagen, Garagenwagen, Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, Jahreswagen, Kilometerleistung, Kraftstoffverbrauch, Mängelfreiheit, neu, Rostfreiheit, schadstoffarm, Scheckheft gepflegt, Serienausstattung, Sonderausstattung, technische Mängel, TÜV-Abnahme, Unfallfreiheit, gewerbliche Vornenutzung, Vorbesitzer, Werkstatt geprüft, Zustand gut, einwandfrei, gründlich überholt, restauriert usw. - Probleme beim Leasingvertrag
Der Kraftfahrzeugleasingvertrag, die Verlagerung der Sach- und Preisgefahr auf den Leasingnehmer, die Haftung für Sachmängel, die Haftung für Rechtsmängel, leasingstypische Regelungen und die Vertragsdurchführung beim Leasingvertrag.
- Kauf eines Neuwagens
Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
- Versicherungsrecht; Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherung
- Haftpflichtversicherung
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: Eine Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (beispielsweise Pkw, Motorrad, Lkw) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Versicherungsschutz gilt üblicherweise in ganz Europa. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. - Teilkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung: Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind folgende Risiken an einem Kraftfahrzeug; Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, usw. - Vollkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung erweitert die Risiken der Teilkaskoversicherung um zwei Risiken; Unfall und Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen). Unfall ist ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
- Haftpflichtversicherung
Fahrerlaubnis und Führerschein
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- Verkehrsverwaltungsrecht; Fahrerlaubnis und Führerschein
- Fahreignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber – neben anderen Voraussetzungen – zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt ist. Bei Ungeeignetheit und fehlender Befähigung zum Führen eines Kfz ist die FE zu entziehen. - Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden durch Beschlagnahme und vorläufige Entziehung, Entziehung durch strafgerichtliches Urteil, Entziehung durch die Fahrerlaubnis-Behörde, Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Punktsystems.
- Fahreignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Verkehrsverwaltungsrecht; Fahrerlaubnis und Führerschein
Verkehrsstrafrecht wegen Alkohol und Drogen
- Verkehrsstrafrecht
- Alkohol– und Drogendelikte
Vorsatz oder Fahrlässigkeit, absolute Fahruntüchtigkeit, Rückrechnung, Berechnung der Blutalkoholkonzentration aus Trinkmengen, Nachtrunk, relative Fahruntüchtigkeit, Atemalkoholmessung, Blutentnahme-Protokoll und berauschende Mittel. - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Fremdschaden, belangloser Schaden, öffentlicher Straßenverkehr, Unfallbeteiligter, tatbestandsloses Entfernen vom Unfallort, Verzicht auf Feststellungen, Wahrnehmung des Ereignisses, Wartefrist und die unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen. - Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis oder vorsätzliches Fahren trotz Fahrverbots. - Nötigung § 240 StGB
Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel, Ausbremsen, Schneiden nach einem Überholvorgang, zu dichtes Auffahren, Verhindern des Überholens, Blockieren von Ausfahrten und „Freikämpfen“ eines Parkplatzes. - Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
Fahruntüchtigkeit, geistige oder körperliche Mängel, besonders gefährliche Verkehrsverstöße, konkrete Gefahr für Leib oder Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert. - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB
Verkehrsfeindliche Einstellung, zweckwidriger Einsatz eines Fahrzeuges, Pervertieren eines Verkehrsvorgangs, Schädigungsvorsatz und das Fahrzeug als Waffe oder Schadenswerkzeug. - Fahrlässige Körperverletzung §§ 229, 230 StGB
- Fahrlässige Tötung § 222 StGB
- Alkohol– und Drogendelikte
Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
Verkehrsberuhigte Zone, Tempo 30, Parkplatz, Messungen durch Kommune oder durch Private, Toleranzstrecke, schwer erkennbare Verkehrszeichen, unsinnige Verkehrszeichen, rechtfertigender Notstand, Vorsatz, standardisierte Messverfahren, Nachfahren, Brückenmessverfahren, Radargeräte, Radarpistole, Lasergeräte, Lichtschranke, Eichung, Toleranzabzug und Schätzung durch Polizeibeamte. - Abstandsunterschreitungen
Abstandsmessungen mit Videoanlagen in Polizeifahrzeugen und von Autobahnbrückenherab, Brückenmessverfahren durch Geschwindigkeit und Abstand, Nachfahrmessung kein standardiertes Verfahren und Abstandsschätzungen. - Rotlichtverstöße
Gelbphase, Grenzfälle durch Umgehung der Ampel, Stau nach Passieren der Ampel, qualifizierter Verstoß, Gefährdung, Sekundenverstoß und Induktionsschleife als Fehlerquelle. - Fahrverbote, unter anderem wegen Alkohol und Drogen
Zulässigkeit, Dauer, Absehen vom Fahrverbot, tatrichterliche Würdigung, Ersttäterprivileg, unverhältnismäßige Härte, Probeführerschein, Verlust des Arbeitsplatzes, eingeschränktes Fahrverbot, Beweisverwertungsverbot, Atemalkoholwert und die Verwertbarkeit des Geräteausdrucks.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen